Kauf oder Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren aufgrund der Kenntnis nicht öffentlicher, kursrelevanter Informationen, die durch das Leistungsverhältnis zum Unternehmen erworben wurden, oder die Weitergabe derartiger Informationen für vergleichbare Zwecke an dritte Personen (in diesem Zusammenhang zu beachten ist beispielsweise die ANDRITZ Insider Trading Policy).
Anbieten und Annahme, Versprechen oder Gewähren von Bestechungs- oder Schmiergeldern oder sonstigen Vorteilen (Geschenke, Kredite, etc.) an/von Kunden, Lieferanten, Konkurrenten, Wirtschaftsprüfern, Amtsträgern (Beamte, Vertragsbedienstete etc.) oder sonstige Personen, um Geschäfts- oder Behördenentscheidungen oder politische Prozesse unrechtmäßig zu beeinflussen bzw. Geschäftsentscheidungen pflichtwidrig vorzunehmen oder zu unterlassen. Interessenskonflikte stellen tatsächliche oder scheinbare Konflikte zwischen persönlichen Interessen (oder jenen von Familienmitgliedern) und jenen von ANDRITZ dar, insbesondere die Geschenkannahme die die Entscheidungsfreiheit oder das freie Handeln einschränkt (in diesem Zusammenhang zu beachten sind beispielsweise der ANDRITZ Code of Business Conduct and Ethics oder die ANDRITZ Anti Bribery Policy).
Vereinbarungen oder sonstige aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen, die entweder zum Zweck oder zum Ergebnis haben, den Wettbewerb einzuschränken oder zu verhindern (zB.: Preisabsprachen, Quotenabsprachen, Aufteilung von Märkten) bzw. sämtliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen, die andere Unternehmen oder auch Kunden von Unternehmen benachteiligen und die bei wirksamem Wettbewerb nicht möglich wären (zB.: Erzwingung unangemessener Preise, Einschränkung des Absatzes, Benachteiligung bestimmter Vertragspartner).
Verstöße gegen dieses international gehandhabte Rechtsinstrument, das sich auf den sicherheitspolitisch relevanten grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienstleistungen konzentriert. Durch die Exportkontrolle können dem Außenwirtschaftsverkehr eines Landes oder eines Wirtschaftsraumes rechtliche Beschränkungen auferlegt werden, um u.a. die Berücksichtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen des jeweiligen Landes/Wirtschaftsraumes zu gewährleisten oder eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten.
Meldung von Verstößen gegen bestehende Gesetze, insbesondere von Diskriminierung, Belästigung bzw. Mobbing (in diesem Zusammenhang zu beachten sind beispielsweise der ANDRITZ Code of Business Conduct and Ethics oder das Gleichbehandlungsgesetz); Besonderheit bei Themen zu diesem Inhalt bei der praktischen Handhabung, da diese Themenkomplexe schwerpunktmäßig über den Betriebsrat und/oder Personalabteilungen gemeldet werden sollten: Bei anonymer Meldung durch die geschädigte Person erfolgt keine Weiterverfolgung durch GCC; wird bei anonymer Meldung ein Postfach eingerichtet, ergeht eine Information an den Hinweisgeber, wonach die Anonymität aufgegeben werden soll, da ansonsten die Meldung nicht weiter verfolgt werden kann bzw. der Hinweisgeber die Möglichkeit hat, die Meldung direkt beim Betriebsrat und/oder der zuständigen Personalabteilung abzugeben. Wird die Meldung nicht anonym abgegeben bzw. wird die Anonmität aufgegeben, erfolgt die Bearbeitung entsprechend dem in der Betriebsvereinbarung festgehaltenen Prozess. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist unabhängig davon in jedem Fall strikt einzuhalten.
Meldung von Verstößen gegen nationale Datenschutzgesetze.
Meldung von Verstößen gegen den Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten (insbesondere Verstöße gegen organisatorische Voraussetzungen und Managementverantwortung, Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen, Verantwortung für die Umwelt und Nachhaltigkeit, Integrität im Geschäftsverkehr, Exportkontrolle, Rechte an geistigem Eigentum, Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz, Verplichtung der Lieferanten). In diesem Zusammenhang zu beachten ist beispielsweise der ANDRITZ Supplier Code of Conduct.
Einschleusen von Geld illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf, etwa Bezahlung oder Darlehensgewährung mit Geld aus Gewinnen aus Drogengeschäften, Waffenhandel, etc, auch wenn Überweisungen an (scheinbar) humanitäre Organisationen erfolgen.
Unter „sonstigen schwerwiegenden Rechtsverletzungen“ sind potentiell gerichtlich strafbare Handlungen, potentiell verwaltungsstrafrechtlich relevante Handlungen und/oder potentielle Verstöße gegen interne Regelungen zu verstehen, durch welche die wirtschaftliche Situation von ANDRITZ spürbar/nachhaltig beschädigt werden kann. Gemeint sind demnach ausschließlich Handlungen mit Bezug auf das Unternehmen (in diesem Zusammenhang sind z.B. Verstöße gegen Umwelt-, Sicherheits-, oder Steuervorschriften zu beachten).
o Öffentliches Auftragswesen o Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung o Produktsicherheit und Compliance o Verkehrssicherheit o Schutz der Umwelt, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit o Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz o öffentliche Gesundheit o Verbraucherschutz o Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten sowie Sicherheit der Netz- und Informationssysteme o Angelegenheiten, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union betreffen o EU-/ Staatsbeihilfevorschriften o Wettbewerbs-/ Kartellrechtsvorschriften o Steuerliche Regelungen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften